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Betreuungsgutscheine ab August 2026

Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über ein neues Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt. Das Stimmvolk hat dabei den Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» angenommen. Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz und der Kinderbetreuungsverordnung gelten künftig verbindliche Vorgaben für alle Gemeinden im Kanton Luzern. Diese werden per 1. August 2026 umgesetzt.

Um einen möglichen Anspruch ab dem 1. August 2026 zu berechnen, hat der Kanton Luzern einen Onlinerechner zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Anspruch verändern kann, auch wenn die Höhe Ihres Einkommens unverändert bleibt.

Die Anträge für Betreuungsgutscheinen ab dem Schuljahr 2026/27 können voraussichtlich ab Anfang August 2026 über die neue Applikation KiBeLU eingereicht werden. Weitere Informationen folgen.