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Hundesteuern

Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden des Kantons Luzern, obliegt die Hundehaltung der Kontrolle und wird mit einer Abgabe belegt (§ 1). Alle Hunde sind spätestens drei Monate nach ihrer Geburt von einer Tierärztin/einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen (§ 2) und in der Hundedatenbank Amicus  einzutragen (§ 3). Hundebesitzer haben eine jährliche Hundesteuer von Fr. 120.00 pro Hund zu entrichten (§ 5 und 6).

Auf der Webseite der Hundedatenbank Amicus finden Sie nützliche Informationen für Hundehalter/innen.