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Handänderungssteuer

Bei Veräusserung eines Grundstücks wird die Handänderungssteuer erhoben. Die erwerbende Partei ist für die Handänderungssteuer steuerpflichtig.

Die Veranlagung der Handänderungssteuer wird durch das Steueramt vorgenommen, in dessen Zuständigkeitsgebiet das betroffene Grundstück liegt.