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Zahlungsvereinbarungen Steuern

Bei Zahlungsnot kann eine Vereinbarung zur Zahlung der Steuerrechnungen ausserhalb der angesetzten Frist getroffen werden.

Zahlungsvereinbarungen nehmen wir gerne telefonisch oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung entgegen. Mit der Eintragung der Zahlungsvereinbarung erhalten Sie auf Wunsch sogleich entsprechend vorgedruckte Einzahlungsscheine.