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Erfassung beitragspflichtige Personen

Die AHV-Zweigstelle übernimmt folgende Kontrollaufgaben der WAS Ausgleichskasse Luzern:

  • Überprüfung, ob alle Personen AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet haben
  • Überprüfung, ob alle Personen den Mindestbeitrag an die AHV/IV/EO abgerechnet haben
  • Überprüfung, ob Beitragserlasse weiterhin gerechtfertigt sind

Durch diese Kontrolle wird sichergestellt, dass alle Personen genügend Beiträge abgerechnet haben und im Alter keine Kürzungen der Renten aufgrund Beitragslücken entstehen.