Erfassung beitragspflichtige Personen
Die AHV-Zweigstelle übernimmt folgende Kontrollaufgaben der WAS Ausgleichskasse Luzern:
- Überprüfung, ob alle Personen AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet haben
- Überprüfung, ob alle Personen den Mindestbeitrag an die AHV/IV/EO abgerechnet haben
- Überprüfung, ob Beitragserlasse weiterhin gerechtfertigt sind
Durch diese Kontrolle wird sichergestellt, dass alle Personen genügend Beiträge abgerechnet haben und im Alter keine Kürzungen der Renten aufgrund Beitragslücken entstehen.