Wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe
Der Sozialdienst ist zuständig für die Beratung (persönliche Sozialhilfe) und die materielle Existenzsicherung (wirtschaftliche Sozialhilfe) der Einwohnenden der Gemeinde Gisikon.
Das Sozialhilfegesetz des Kantons Luzern bildet die Grundlage für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Die wirtschaftliche Sozialhilfe ist eine kurzfristige Unterstützungshilfe. Wer seinen Lebensbedarf nicht oder nicht rechtzeitig mit eigenen Mitteln oder Leistungen Dritter bestreiten kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Die Bemessung der Sozialhilfe richtet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien).
Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes und der Gemeindeverwaltung unterstehen der Schweigepflicht.