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Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe

Alimentenbevorschussung

Das unterhaltsberechtigte Kind hat Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen. Die Bevorschussung setzt einen Rechtstitel voraus. Der Eltern- oder Stiefelternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, darf die festgesetzte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten. Bevorschusst werden Unterhaltsbeiträge, die nach der Gesuchstellung fällig werden.

Inkassohilfe

Wenn Unterhaltspflichtige ihrer Alimentenverpflichtung nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen, können sich Berechtigte an die Alimenten-Inkassostelle der Gemeinde Adligenswil wenden. Die Hilfe und Beratung ist unentgeltlich. Die Inkassohilfe setzt einen Rechtstitel voraus. Die Alimenten-Inkassostelle leistet Inkassohilfe bei der Vollstreckung von laufenden und verfallenen Kinderunterhaltsbeiträgen, Kinderzulagen und Ehegattenalimente. Ansprüche aus Güterrecht sind nicht Bestandteil des Inkassoauftrages.