Betreuungsgutscheine
Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über ein neues Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt. Das Stimmvolk hat dabei den Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» angenommen. Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz und der Kinderbetreuungsverordnung gelten künftig verbindliche Vorgaben für alle Gemeinden im Kanton Luzern. Diese werden per 1. August 2026 umgesetzt.
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Um Ihren provisorischen Anspruch ab dem 1. August 2026 vorgängig zu berechnen, hat der Kanton Luzern einen Onlinerechner zur Verfügung gestellt.
Die Anträge für Betreuungsgutscheine können ab dem 3. August 2026 über den Onlineschalter my.lu.ch eingereicht werden. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden.
In den letzten Monaten hat die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) die Fragen im Zusammenhang mit dem KiBeG gesammelt. Die Antworten auf die häufigsten Fragen von Erziehungsberechtigten finden Sie hier [pdf, 383 KB].
Weitere Informationen finden Sie unter Familienergänzende Kinderbetreuung - Kanton Luzern.