Betreuungsgutscheine
Die Anträge für Betreuungsgutscheine können über den Onlineschalter my.lu.ch eingereicht werden. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden.
Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über ein neues Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt. Das Stimmvolk hat dabei den Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» angenommen. Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz und der Kinderbetreuungsverordnung gelten nun verbindliche Vorgaben für alle Gemeinden im Kanton Luzern.
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Um Ihren provisorischen Anspruch vorgängig zu berechnen, hat der Kanton Luzern einen Onlinerechner zur Verfügung gestellt.
In den letzten Monaten hat die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) die Fragen im Zusammenhang mit dem KiBeG gesammelt. Die Antworten auf die häufigsten Fragen von Erziehungsberechtigten finden Sie hier [pdf, 383 KB].
Weitere Informationen finden Sie unter Familienergänzende Kinderbetreuung - Kanton Luzern.