Fristverlängerung Steuererklärung
Die Steuererklärung ist jeweils bis am 31. März einzureichen.
Eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung bis 31. August nehmen wir wie folgt entgegen:
- Per E-Mail
- Via Formular im Online-Schalter
- Via Formular auf der Webseite der Dienststelle Steuern
- Per Telefon
- Persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung
Gesuche um Firstverlängerungen, welche über den 31. August hinausgehen, sind zwingend schriftlich ans Steueramt einzureichen.