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Fristverlängerung Steuererklärung

Die Steuererklärung ist jeweils bis am 31. März einzureichen.

Eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung bis 31. August nehmen wir wie folgt entgegen:

Gesuche um Firstverlängerungen, welche über den 31. August hinausgehen, sind zwingend schriftlich ans Steueramt einzureichen.