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Dispensationen / Jokerhalbtage

Dispensationen und Jokerhalbtage

Jokerhalbtage (unbegründete Abwesenheit)

Jokerhalbtage ermöglichen den Schüler*innen, dem Unterricht ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernzubleiben. Die Lernenden der Schule Gisikon haben die Möglichkeit, zwei Jokerhalbtage pro Schuljahr zu beziehen. Für den Bezug der Jokerhalbtage ist das Formular für Jokerhalbtage und Dispensationen zu verwenden.

  • Der Bezug der Jokertage muss spätestens eine Woche im Voraus mit dem entsprechenden Formular bei der Klassenlehrperson angemeldet werden.
  • Jokerhalbtage dürfen nicht für eine Ferienverlängerung genutzt werden
  • In der ersten und letzten Woche eines Schuljahres, bei angekündigten Schulprojekten, gemeinsamen Veranstaltungen der Schule und angesagten Prüfungen können keine Jokerhalbtage bewilligt werden.
  • Bezogene Jokertage gelten als entschuldigte Absenz und werden im Zeugnis ausgewiesen.
  • Die Klassenlehrperson kann in begründeten Fällen und in Absprache mit der Schulleitung den Bezug der Jokertage ablehnen (z.B. verspätet eingereichte Gesuche, unentschuldigte Absenzen, besondere Anlässe der Schule, etc.).
  • Die Lernenden sind selber dafür verantwortlich, verpassten Unterrichtsstoff aufzuarbeiten und Prüfungen vor- bzw. nachzuholen.

Dispensationen (begründete Abwesenheit ab 2 Tagen sowie vor und nach den Ferien)

Lernende können auf begründetes und schriftliches Gesuch vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden. Für eine Dispensation ist das Formular für Jokerhalbtage und Dispensationen zu verwenden.

Das Abwesenheits- und Dispensationsregelement der Schule Gisikon gilt für alle Schulstufen.