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Betreuungsgutscheine

Ein Betreuungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung für die ausserfamiliäre Betreuung der Kinder im Vorschulalter. Die Eltern können frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig vom steuerbaren Einkommen, 10% des steuerbaren Vermögens und vom Erwerbspensum.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine?

  • Wohnsitz in der Gemeinde Gisikon
  • Kinder im Vorschulalter ab dem vollendetem dritten Lebensmonat
  • Platz in einer anerkannten Kindertagesstätte oder einer anerkannten Tageselternfamilie
  • Erwerbspensum Alleinerziehende mindestens 20%, bei Paaren 120%

Wie gehe ich vor, um die Betreuungsgutscheine zu erhalten?

  • Suchen Sie einen anerkannten Betreuungsplatz
  • Füllen Sie das Antragsformular für Betreuungsgutscheine [docx, 56 KB] aus und reichen Sie dieses Formular mit den notwendigen Zusatzunterlagen beim Sozialdienst Gisikon ein
  • Der Sozialdienst Gisikon prüft die Angaben und wird auf der Grundlage der Berechnungsliste Ihr Anspruch auf Betreuungsgutscheine berechnen und Ihnen mitteilen
  • Die Betreuungseinrichtung stellt Ihnen monatlich den vollen Elternbeitrag für die Betreuung in Rechnung. Wenn Ihnen Betreuungsgutscheine zugesprochen wurden, zahlt Ihnen die Gemeinde den entsprechenden Betrag (Gutschein) monatlich aus
  • Bei unregelmässigen Betreuungsverhältnissen müssen dem Sozialdienst die monatlichen Abrechnungen zugestellt werden

Weitere Unterlagen: