Navigieren in Gisikon

Integrative Sonderschulung (IS)

Integrative Sonderschulung ist für Kinder mit einer Behinderung (geistige Behinderung, körperliche Behinderung, Verhaltensbehinderung). Seit 2008 ist die Sonderschulung ein Teil der Regelschule. Grundsätzlich gilt die Integrative Sonderschulung für alle Lernenden. Jedoch kann nach wie vor eine separative Sonderschulung in einer Sonderschule erfolgen, wenn sich für den Lernenden bessere Entwicklungsmöglichkeiten abzeichnen als in der Regelklasse. Dies gilt insbesondere für geistig behinderte Lernende sowie mehrfachbehinderte und stark verhaltensbehinderte Lernende.

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vom 1. Januar 2004 und der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 gilt der Grundsatz der Integration vor Separation von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf. Im Kanton Luzern basiert die Integrative Sonderschulung auf den Grundlagen des Gesetzes über die Volksschulbildung SRL Nr. 400a und der Verordnung über die Sonderschulung SRL Nr. 409.

Die Integrative Sonderschulung findet innerhalb der Regelklasse mit dem Ziel einer bestmöglichen schulischen und sozialen Entwicklung der Lernenden statt.

Die Separative Sonderschulung erfolgt dann, wenn diagnostisch ausgewiesen für Lernende bessere Entwicklungsmöglichkeiten gegeben sind und ihren Förder-, Betreuungs- und Therapiebedürfnissen angemessener Rechnung getragen werden kann.

Ein Kind mit IS-Status in einer Klasse kann eine Bereicherung für die ganze Klasse sein, so kann z.B. die Sozialkompetenz erweitert werden (Verständnis, Rücksichtnahme, Toleranz, Respekt, Achtsamkeit,…). Hemmungen und Berührungsängste gegenüber Verschiedenartigkeit können abgebaut werden, die Kinder lernen das jedes Kind anders ist und lernen damit umzugehen.

Durch flankierende Massnahmen wie Stundenentlastung der Klassenlehrperson, einer engen Zusammenarbeit mit den Sonderschulen, zusätzliche Lektionen, Begrenzung der Klassengrösse und das Fachwissen und die zusätzliche Anwesenheit einer schulischen Heilpädagogin können alle von einer Integrativen Sonderschulung profitieren.